Vorsteuerabzug &
Steuervorteile bei
Elektroautos

Viele steuerliche Vorteile bieten Elektroautos für Unternehmen, Mitarbeitende
und EPUs. Vorsteuer, Luxustangente, Sachbezug und Co. einfach und knackig,
erklärt. Sind danach noch immer Fragen offen? Wir beraten dich gerne.

Vorsteuerabzug &
Luxustangente

Vorsteuerabzug bedeutet, dass ihr euch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer beim Finanzamt zurückholen könnt. Der Vorsteuerabzug betrifft Anschaffungs- bzw. Mietkosten als auch laufende Kosten.


Der Vorsteuerabzug beträgt grundsätzlich 100%, wird aber eingeschränkt sobald die Anschaffung des Fahrzeuges mehr als € 40.000 Brutto beträgt. (Hinweis: Die Grenze gilt NICHT für LKW, „Fiskal-LKW“ und (Klein-) Busse (inkl. bestimmter „Mini-Vans“). Diese € 40.000 gelten als Angemessenheitsgrenze in Österreich.

Grundvoraussetzung für einen Vorsteuerabzug ist, dass dein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, sowie eine unternehmerische Nutzung des KFZ von mindestens 10%. Diese Mindestnutzung ist auch für Mitarbeitende, welche ein Dienstauto zur Verfügung gestellt bekommen, gültig. Damit ihr diese Nutzung auch vor dem Finanzamt nachweisen könnt, empfehlen wir ein Fahrtenbuch. (Achtung: Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort zählen grundsätzlich nicht zu beruflichen Fahrten).

Anschaffungskosten Vorsteuerabzug
< € 40.000,- Uneingeschränkt möglich
€ 40.000,- bis € 80.000 Uneingeschränkt möglich über € 40.000,- ist der
Vorsteuerabzug durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung
soweit zu neutralisieren, als die tatsächlichen
Anschaffungskosten die angemessenen übersteigen
(Luxustangente) nicht möglich
> € 80.000,-  

Die Höhe der abziehbaren Vorsteuer ist vom jeweiligen Listen- bzw. Einkaufspreis des Fahrzeuges abhängig. Die Vorsteuerabzugsfähigkeit erfolgt bis zu einem Anschaffungswert von EUR 40.000 zur Gänze, bis EUR 80.000 anteilsmäßig. Über EUR 80.000 kann keine Vorsteuer mehr geltend gemacht werden.

Beispiel: Kostet das Fahrzeug 50.000 Euro, bleiben nach Abzug der Angemessenheitsgrenze von EUR 40.000 noch EUR 10.000. Diese teilt man durch den Anschaffungspreis 10.000/50.000 und erhält den Prozentsatz, um den die Abschreibungen gekürzt werden müssen: in unserem Beispiel 20 %. Dies ist die Luxustangente.

Operating Leasing
& Autoabo

Auch hier gelten dieselben gesetzlichen Regelungen. Bezahlt man beispielsweise eine monatliche Rate von € 1000, sind davon € 200 Vorsteuer. Entsprechend unserem Beispiel kann man nur 80% dieser Vorsteuer zurückfordern, also € 160 Der Rest fällt dem Staat zu.

Eigenverbrauchs-
Anteil

Der nicht abzugsfähige Anteil ist der sogenannte Eigenverbrauchsanteil und wird bei jedem Fahrzeug individuell berechnet. Für die Berechnungsgrundlage des Eigenverbrauchsanteiles wird bei Neuanschaffung der Kaufpreis und bei bis zu 60 Monate alten Gebrauchtfahrzeugen der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung genommen, bei noch älteren Autos wird der Kaufpreis herangezogen.

 
Firmenflotte

Beispiel: Am 23.1.2023 wird ein gebrauchter PKW um 30.000 EUR gekauft, welcher 2020 erstmalig zugelassen worden war. Der Neupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung betrug 60.000 EUR. Die Luxustangente beträgt 40.000 EUR, das sind 2/3 des Neupreises (=40.000 EUR/ 60.000 EUR). Vom Gebrauchtwagen werden nur 2/3 des Kaufpreises steuerlich anerkannt, das sind 20.000 EUR.

Sachbezug. Oder
Win-Win Situation
bei Elektroautos

Nutzt ein Mitarbeiter ein Dienstfahrzeug, auch für private Zwecke, wird mtl. ein entsprechender Sachbezug verrechnet. Als Sachbezug sind monatlich 1,5 oder 2 % (je nach CO2-Ausstoß und Anschaffungskosten) an das Finanzamt abzuführen. Maximal sind das € 720 oder € 960 im Monat.
Der Dienstnehmer muss also den geldwerten Vorteil der kostenlosen Autobenutzung versteuern und zahlt im Jahr bis zu € 11.520 Sachbezug. Auch der Dienstgeber muss den Sachbezug versteuern, wodurch sich die Lohnnebenkosten erhöhen.

Elektroautos sind vom Sachbezug befreit. Weder Dienstnehmer noch Arbeitgeber müssen für ein teilweise privat genutztes Dienstfahrzeug Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder sonstige Abgaben leisten.

Einen zusätzlichen Vorteil bietet das Laden von Elektroautos dem Dienstnehmer beim Arbeitgeber. Stellt der Dienstgeber eine Wallbox o.ä. zur Verfügung stellt dies keinen geldwerten Vorteil dar, somit entfällt der Sachbezug und ist auch nicht steuerpflichtig.

Sachbezug bei
Einzelunternehmen

Handelt es sich bei deinem Unternehmen um ein EPU (Ein-Personen-Unternehmen) und dein Elektro-Dienstfahrzeug wird auch für private Fahrten genutzt, muss der Privatanteil aus den Betriebsausgaben herausgerechnet werden und ist nicht steuerlich abzugsfähig. Ein Sachbezug ist aber auch hier nicht anzusetzen. Es ist ein Nachweis (Bsp. Fahrtenbuch), aus dem die private/betriebliche Nutzung hervorgeht zu führen.

 

 

Firmenflotte

NOVA

In Österreich sind rein elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge von der Normverbrauchsabgabe befreit. Der Gesetzgeber will mit der NoVA, einer einmaligen „Sondersteuer“, CO2-Schleudern finanziell schlechter stellen und somit Verbrenner in eine Sackgasse lenken, um Elektroautos auf die Überholspur zu bringen.

Da die NoVA anhand von CO2-Ausstoß/km und Nettopreis berechnet wird, führt das bei einem Elektroauto immer zu einer Abgabenhöhe von null Euro. Will man sich ein leistungsstarkes Fahrzeug zulegen, sollte man einmal den Vergleich

Beispiel: Bei z.B. einem Diesel-betriebenen Auto, welches Netto ca.€ 80.000 kostet und 217g CO2/km emittiert, beträgt die NoVA knapp € 20.000

Motorbezogene
Versicherungs- &
KFZ-Steuer

Die österreichischen Versicherungsunternehmen sind verpflichtet zusätzlich zu den Haftpflichtversicherungsprämien für Kraftfahrzeuge die motorbezogene Versicherungssteuer von 11 Prozent vorzuschreiben. Elektroautos sind von der Versicherungssteuer gänzlich befreit.

Eine dauerhafte Entlastung bei Elektroautos gibt es ebenfalls bei der KFZ-Steuer



Im § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG. werden ausschließlich elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, die in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht und 2020 um eine rechnerische CO2 Komponente ergänzt wurde.
Die Steuerlast wird grundsätzlich monatlich, gestaffelt in Euro pro Kilowattstunde Motorleistung berechnet, für Kraftfahrzeuge welche nach dem 30.09.2020 erstmalig zugelassen wurden spielt der CO2 Ausstoß ebenfalls eine Rolle. Es gilt die Rechnung: Je höher die Motorleistung und der CO2-Ausstoß laut Zulassung, umso höher ist die laufende monatliche Steuerbelastung.
Elektrofahrzeuge sind häufig hoch motorisiert. Das wirkt sich auf die Steuerentlastung gegenüber herkömmlichen Verbrennungsmotoren sehr deutlich und kontinuierlich aus.



Stand Mai 2023. Vorbehaltlich
etwaiger Änderungen oder
Tippfehler.

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